Für die Ausübung unserer Tätigkeit halten wir folgende Mitgliedschaften
und Bewilligungen:

Als Finanzintermediär tätige Personen oder Firmen mit Sitz in der Schweiz haben sich einer Selbstregulierungsorganisation anzuschliessen oder müssen über eine Bewilligung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei verfügen.
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